Auf der Basis einer rollenden Planung mandatiert der Kanton Wallis Dritte, um ein spezifiziertes Angebot für Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Wohn-, Arbeits- und Aktivierungsbereich zu schaffen. Auf der Grundlage eines Rahmenvertrages, welcher anhand eines jährlich ausgehandelten Leistungsauftrages konkretisiert wird, formuliert sich unser Auftrag.
Die private Stiftung für ein Wohnheim und eine Beschäftigungsstätte für Schwerkörperlich und Mehrfachbehinderte Oberwallis wurde 1986 gegründet und betreibt seit 1996 mit einer Betriebsbewilligung das Wohnheim Fux campagna in Visp. Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation im Sinne von Art. 26 des Gesetzes vom 31. Januar 1991 über die Eingliederung behinderter Menschen anerkannt.
Zu den Stiftern zählen verschiedene Organisationen, welche gemeinsam mit engagierten Privatpersonen Verantwortung übernommen haben, um im Oberwallis eine Wohnmöglichkeit mit Tageszentrum für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen aufzubauen und zu betreiben.
Ein Stiftungsrat ist für die strategische Ausrichtung der Institution zuständig. Die Mitglieder sind mit der spezifischen Materie vertraut und stellen Ihre Kompetenzen in weiteren relevanten Bereichen zur Verfügung, um eine umsichtige Entwicklung der Organisation zu gewährleisten. Eine Revisionsstelle ist bezeichnet.
Die operative Leitung ist der Direktion anvertraut. Sie ist für die fachliche, organisatorische und betriebswirtschaftliche Führung verantwortlich und fördert die interne und nach aussen gerichtete Kommunikation.